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Wohnungsgenossenschaft
Auenblick eG |
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| Aufsichtsrat | ||||
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Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, welche, analog zu den Vorstandsmitgliedern, der Genossenschaft beigetreten sein müssen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden direkt von den Mitgliedern zur Jahresvollversammlung für den Zeitraum von drei Jahren gewählt. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand und hat diesen in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt.
Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:
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| Wohnungsgenossenschaft Auenblick eG - An der Schäferei 14 - 04159 Leipzig - Lützschena | 59295 Besucher seit 01.10.2003 | ||||
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